Kinderschutz

Pädiater monieren "Halbherzigkeit"

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte wirft der Bundesregierung vor, das Thema Kindergesundheit zu wenig in den Mittelpunkt zu stellen. Auch das Selbstbestimmungsrecht der Kinder stehe nur dann oben auf der Agenda, wenn es gerade opportun sei.

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WEIMAR. Trotz der erneuten Einsetzung der Kinderkommission im Deutschen Bundestag befürchtet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dass der Kindergesundheit auch in der neuen Legislaturperiode politisch kein hoher Stellenwert zukommen wird.

Diese Sorge hat BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann beim Kongress für Jugendmedizin in Weimar geäußert. Auch die neue Bundesregierung habe offensichtlich nicht die Absicht, einen Kinderbeauftragten zu etablieren, wie dies von den Kinder- und Jugendärzten nach der Bundestagswahl gefordert und in Berlin auch politisch debattiert worden ist.

Zudem sei auch nicht davon auszugehen, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden und Gesetze in Zukunft daraufhin überprüft werden, ob sie dem Wohl der Kinder zuträglich sind, moniert Hartmann.

Jüngstes Beispiel dafür sei die "Halbherzigkeit vieler Abgeordneter im Deutschen Bundestag" zum Thema Selbstbestimmungsrecht für Kinder.

Während sie sich im Fall von Sebastian Edathy (SPD) "angewidert" abwendeten, weil dieser Bilder von (halb-) nackten Kindern gekauft und angesehen haben soll, hätten gleich 434 Abgeordnete bedenkenlos dem Gesetz über den "Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" zugestimmt.

Zustimmung zu geplanter Initiative von Thüringen

Für Hartmann habe Religionsfreiheit aber dort ihre Grenzen, wo die körperliche und seelische Unversehrtheit eines Kindes nicht mehr gewährleistet würden.

Er erinnerte daran, dass sich der BVKJ bereits seit einigen Jahren gegen den "vielfältigen Missbrauch entblößter Kinder in der Werbung auch auf Wahlplakaten ausgesprochen hat".

Auf positive Resonanz bei den Pädiatern stieß deshalb der Vorstoß von Thüringen, das im Bundesrat eine Entschließung zur "Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz" einbringen will.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, "schnellstmöglich" einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, wonach das "gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen unter Strafe zu stellen ist."

Nur mit solchen strafrechtlichen Ahndungen könne die Menschenwürde der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Zukunft besser gewahrt werden, heißt es in der Begründung zum Antrag des Bundeslandes Thüringen.

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