Urteil

Klinik muss Samenspender benennen

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HANNOVER.Eine Klinik darf den Namen eines Samenspenders nicht länger verheimlichen. Eine 21-jährige Frau, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurde, hatte die Klinik auf Herausgabe des Namens ihres leiblichen Vaters verklagt. Dieser Klage gab das Amtsgericht Hannover jetzt statt.

Auf Anfrage der jungen Frau hatte sich die Reproduktionsklinik zunächst geweigert, den Namen des Spenders zu nennen, obwohl die Rechtsprechung in dieser Frage inzwischen eindeutig ist.

So urteile der Bundesgerichtshof 2015, dass Kinder grundsätzlich ein Recht darauf haben, den Namen des biologischen Vaters zu erfahren. In der Praxis verweigern Kliniken jedoch immer wieder die Auskunft. (dpa)

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