Mutterschutz

Ärztinnen froh über Reform

Die Neuregelung des Mutterschutzgesetzes ist bei der Weiterbildung von Vorteil.

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BERLIN. Die Reform des Mutterschutzgesetzes stößt bei Ärztinnen auf positive Resonanz. "Wichtig für den Deutschen Ärztinnenbund (DÄB) ist, dass schwangere und stillende Ärztinnen nicht mehr in ihrer Berufsausübung behindert und benachteiligt werden", kommentiert zum Beispiel die Ehrenpräsidentin des DÄB, Dr. Astrid Bühren, die Gesetzesreform. Bühren hatte sich seit vielen Jahren für die Reform stark gemacht. Erfreut reagierte auch der Marburger Bund: "Bisher kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber schwangere Ärztinnen in ein Beschäftigungsverbot drängen, ohne dass dafür ein Sachgrund vorliegt beziehungsweise eine Anpassung der Arbeitsbedingungen in Erwägung gezogen wurde. Das neue Mutterschutzrecht schafft mit seinen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung in dieser Hinsicht mehr Flexibilität", urteilt Dr. Susanne Johna aus dem MB-Bundesvorstand.

Der Bundestag hatte am späten Donnerstagabend der Reform des Mutterschutzgesetzes zugestimmt. Seit 1952 war dieses Gesetz nicht mehr grundlegend überarbeitet worden, obwohl sich die Arbeitswelt massiv verändert hat. Für schwangere Ärztinnen, vor allem wenn sie sich in der Weiterbildung befanden, brachten die bestehenden Regelungen häufig massive Nachteile mit sich. Ihre Ausbildungszeiten haben sich oft unnötig verlängert, weil sie nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch Aufgaben übernehmen durften, die für die Weiterbildung nicht angerechnet wurden.

Nun soll es Arbeitsverbote gegen den Willen der Frau nicht mehr geben. Frauen erhalten mehr Mitsprache bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit. So soll "eine verantwortungsvolle Interessenabwägung zwischen der Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau einerseits und ihrer selbstbestimmten Teilhabe an der Erwerbstätigkeit andererseits gewährleistet" werden", heißt es im Gesetzentwurf.

Erfreut zeigt sich der DÄB auch über den neu zu schaffenden Mutterschutzausschuss, von dem er sich mehr berufsgruppenspezifische Lösungen erhofft. Seine Aufgabe: "Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen". In diesen Ausschuss will der DÄB gerne seine Expertise einbringen. Der Ausschuss soll beim Bundesfamilienministerium angesiedelt werden und nicht mehr als 15 Mitglieder haben. Diese sollen unter anderem aus der Wissenschaft, von öffentlichen und privaten Arbeitgebern und Gewerkschaften entsandt werden. Das reformierte Mutterschutzgesetz soll Anfang 2018 in Kraft treten. Vorher muss aber noch der Bundesrat zustimmen. (chb)

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