Niedersachsen

Unklare Todesursache? Ärzte müssen nachfassen

Niedersachsen schärft die Regelungen im Bestattungsgesetz nach. Eine regelhafte Leichenschau in Kliniken gibt es aber nicht.

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HANNOVER. Der niedersächsische Landtag hat die Regelungen für die Leichenschau verschärft und ein neues Bestattungsgesetz beschlossen.

Künftig müssen die mit der Leichenschau befassten Ärzte auch dann die Polizei und die Staatsanwaltschaft benachrichtigen, wenn sie beim Verstorbenen Anhaltspunkte für eine ärztliche oder pflegerische Fehlbehandlung entdecken oder wenn die Todesursache ungeklärt ist. Eine externe, qualifizierte Leichenschau im Krankenhaus sieht das Gesetz aber nicht vor.

Der Fall Niels H.

Das Gesetz soll helfen, Morde wie durch den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. in Oldenburg und Delmenhorst leichter zu entdecken und nachzuweisen.

Er wird von der Staatsanwaltschaft verdächtigt, mehr als 100 Patienten getötet zu haben. Wegen bereits nachgewiesener Tötungen sitzt H. lebenslang im Gefängnis. Seine Taten waren in den Krankenhäusern jahrelang nicht aufgefallen.

Allerdings folgten die Parlamentarier in Hannover nicht der Empfehlung des Sonderausschusses Patientensicherheit, der eigens zur Aufarbeitung der Taten von H. eingesetzt wurde.

Der Ausschuss hat vorgeschlagen, bei Patienten, die im Krankenhaus gestorben sind, regelhaft eine qualifizierte Leichenschau durch externe Ärzte vorzuschreiben. So würden unabhängige Experten die Leichenschau anstelle der Krankenhausärzte vornehmen.

Auf Nachfrage begründete das Sozialministerium den Verzicht mit der großen Zahl an Sterbefällen in Niedersachsen.

"Durch die Erweiterung der Meldepflichten bei der Leichenschau wird die Anzahl der Fälle, in denen Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, erheblich erhöht", sagt Ministeriumssprecher Uwe Hildebrandt.

Kritik am Gesetz

"Vom Verzicht auf die externe Leichenschau im Krankenhaus halte ich nichts", kritisiert Professor Michael Birkholz vom ärztlichen Beweissicherungsdienst in Verden.

Sein Dienst hat mit dem Krankenhaus Delmenhorst eine Kooperationsvereinbarung zur externen Leichenschau aller im Klinikum gestorbenen Patienten geschlossen.

"Mit dem neuen Gesetz könnten wir Taten wie die des Pflegers H. nicht verhindern", sagt Birkholz. Anders als das Ministerium glaubt er: "Wir hätten Ärzte genug, unter anderem deshalb, weil ein Arzt die Leichenschau in vielen Krankenhäusern vornehmen könnte."

Das Gesetz hätte ein Türöffner sein können für eine Neuregelung. Das hätte auch dann gegolten, wenn aktuell noch nicht ausreichend viele Ärzte zur Verfügung gestanden hätten. (cben)

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