Nordrhein-Westfalen

850.000 Euro für Versorgung Obdachloser

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KÖLN. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für dieses Jahr 850.000 Euro für die medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen zur Verfügung.

Kommunen, Wohlfahrtsorganisationen und freie Träger können bis zum 30. September für Projekte der aufsuchenden medizinischen Hilfe Förderungen zwischen 12.500 Euro und 100.000 Euro beantragen.

Wohnungslose Menschen nutzten häufig aus Scham oder Unkenntnis das medizinische Regelsystem nicht, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

"Deshalb sind aufsuchende Hilfen und Angebote, die sich speziell auf diesen Personenkreis eingestellt haben, so wichtig."

Aufgrund ihrer Lebensbedingungen sei die gesundheitliche Situation der Wohnungslosen oft schlechter als im Durchschnitt der Bevölkerung, betonte Laumann. Als Beispiele nannte er Erkrankungen der Atmungs- und Verdauungsorgane, des Herz- und Kreislaufsystems, Hautkrankheiten sowie psychische und Suchterkrankungen.

"Es ist gut, dass wir vielfältige Hilfsangebote der Kommunen, der Träger der freien Wohlfahrtspflege und von ehrenamtlich tätigen Medizinern haben, die sich mit großem Engagement um die gesundheitliche Versorgung von wohnungslosen Menschen kümmern", lobte er. Ihnen wolle das Land mit dem Sonderprogramm bei ihrer wichtigen Arbeit helfen.

Mit den Fördermitteln können die aufsuchenden Dienste etwa Ultraschallgeräte, EKG oder Zahnarztstühle anschaffen. (iss)

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