Neue Richtlinie zur Schutzimpfung
SIEGBURG (HL). Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist heute eine neue Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Darin wird klargestellt, dass bei der Influenza-Impfung von Kindern unter 36 Monaten und bei erstmaliger Influenza-Impfung von Kindern unter 13 Jahren die Nummer 89112 zweimal dokumentiert werden muss. Ferner wird die Abkürzung SiR in SI-RL geändert.