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Neue Richtlinie zur Schutzimpfung

Veröffentlicht:

SIEGBURG (HL). Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist heute eine neue Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Darin wird klargestellt, dass bei der Influenza-Impfung von Kindern unter 36 Monaten und bei erstmaliger Influenza-Impfung von Kindern unter 13 Jahren die Nummer 89112 zweimal dokumentiert werden muss. Ferner wird die Abkürzung SiR in SI-RL geändert.

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