GBA erweitert COPD-Empfehlung

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BERLIN (fst). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Erstattung der medikamentösen Nikotin-Ersatz-Therapie (NET) durch die Kassen für solche Patienten empfohlen, die in einem DMP COPD eingeschrieben sind. Der GBA hat dazu eine Aktualisierung des DMP veröffentlicht. Zuvor hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die vorliegenden Leitlinien zu COPD auf ihre Evidenz hin geprüft. Nun muss das Bundesgesundheitsministerium entscheiden, ob es diese Vorgaben im Wege einer Rechtsverordnung umsetzt.

Begründet wird der GBA-Vorschlag zur Erstattung der NET durch die Kassen damit, Raucher würden am häufigsten dann abstinent, wenn psychosoziale Maßnahmen mit einer medikamentösen Therapie kombiniert wird. Geeignet dafür sei unter anderem die Nikotinersatztherapie.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hält den Beschluss für "bemerkenswert". Obwohl NET-Präparate rezeptfrei seien, habe der GBA für die Erstattung plädiert. Bislang legt Paragraf 34 SGB V fest, dass - mit wenigen Ausnahmen - rezeptfreie Arzneien für Erwachsene nicht von den Kassen bezahlt werden dürfen. Ausdrücklich werden Raucherentwöhnungsmittel ausgeschlossen. Daher hält der BAH es für möglich, dass das Gesundheitsministerium den Beschluss beanstandet.

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