Nutzenbewertung: GBA fürchtet neues Konfliktpotenzial

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Befürchtet, dass die Verantwortung für die schnelle Nutzenbewertung auf den Staat übergeht: der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess.

Befürchtet, dass die Verantwortung für die schnelle Nutzenbewertung auf den Staat übergeht: der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess.

© dpa

BERLIN (af). Eine Mehrheit im Gemeinsamen Bundesausschuss fürchtet um das Niveau der Nutzenbewertung.

Nachdem die Fraktionen der Regierungsparteien einen Änderungsantrag zum Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG) eingebracht haben, die Kriterien für eine frühe Nutzenbewertung in einer Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums festzulegen, sieht der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess die Methodik der Nutzenbewertung in Gefahr. Mit der Verordnung könnte auch die Bestimmung der Vergleichstherapie geregelt werden, sagte Hess. Damit lasse sich die Preisobergrenze für ein neues Präparat bestimmen.

"Wir sind für die Schnellbewertung", sagte Hess. Die Methodik der Nutzenbewertung dürfe jedoch nicht den wissenschaftlichen Pfad verlassen. Die Formel "Zulassung gleich Zusatznutzen" stehe im offenen Widerspruch zum Arzneimittelgesetz. Wenn mit dem Gesetz eine Rechtsverordnung komme, dann sei die Nutzenbewertung Teil der staatlichen Verwaltung. Das Ministerium sei dann auch für mögliche Folgen dieses Schritts voll verantwortlich. Dass der Entwurf eine Schnittstelle zwischen der Rechtsverordnung und der Verfahrensordnung des GBA schaffe, führe zu einem Dauerkonflikt. Hess: "Der dient nicht der Schnelligkeit und der Klarheit."

Der neue Chef des IQWiG Professor Jürgen Windeler befürchtet, dass die Anforderungen an Studien sinken. Der Kabinettsentwurf des Gesetzes sehe Ausnahmen für seltene Krankheiten vor. Neue Medikamente für solche Krankheiten sollen das Verfahren schneller durchlaufen können und ihr Nutzen soll anhand von Anwendungsbeobachtungen und der Patientenzufriedenheit festgestellt werden können.

Das bedeute, dass Menschen mit solchen Krankheiten das Recht auf eine wissenschaftlich abgesicherte Nutzenbewertung ihrer Arzneien vorenthalten werde. Sowohl Anwendungsbeobachtungen als auch die Patientenzufriedenheit seien für die Nutzenbewertung nicht brauchbar.

Die geplante Rechtsverordnung sehe keine Beteiligungsmöglichkeit für die Patienten vor, wie sie derzeit im Verfahren des Bundesausschusses noch gegeben sei, sagte Stefan Etgeton, Patientenvertreter im GBA.

Weniger kritisch stehen die Leistungserbringer dem Vorhaben der Regierung gegenüber. "Wir sehen keine Beschneidung der Selbstverwaltung", sagte Dr. Nicole Schlottmann von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Der GBA gebe sich in Methodikfragen oft sehr politisch. Dabei sei es nicht seine Aufgabe, Schwellenwerte für das Niveau der Nutzenbewertung festzulegen. Das sei Aufgabe der Politik, die mit einer Rechtsverordnung helfen könne, erklärte Schlottmann.

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