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Bundesausschuss weitet Impfungen aus

BERLIN (af). Schwangere und Patienten mit schweren chronischen neurologischen Krankheiten, die die Atmung beeinträchtigen, können sich ab sofort zu Lasten der Krankenkassen gegen Influenza impfen lassen.

Veröffentlicht:
Der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess und der IQWiG-Chef Professor Jürgen Windeler am Donnerstag im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess und der IQWiG-Chef Professor Jürgen Windeler am Donnerstag im Gemeinsamen Bundesausschuss.

© dpa

Mit dieser Entscheidung ist der Gemeinsame Bundesausschuss den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gefolgt. Die notwendigen Impfstoffe sind inzwischen verfügbar. Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation enthält der saisonale Wirkstoff eine Komponente des Grippevirus A (H1N1), des so genannten Schweinegrippevirus.

Künstliche Befruchtung als Kassenleistung gibt es nun auch für Paare, bei denen einer oder beide Partner HIV-infiziert sind. Damit hat der GBA auf Antrag der Patientenvertretung eine in seinen bisherigen Regelungen angelegte Diskriminierung beseitigt. Schwerwiegende Erkrankungen erfordern ohnehin eine medizinische Bewertung des individuellen Risikos einer künstlichen Befruchtung. Es sei daher nicht nachzuvollziehen gewesen, warum ausgerechnet die HIV-Infektion ausgenommen war, sagte Patientenvertreter Stefan Etgeton.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Hälfte der Kosten einer Befruchtung für weibliche Versicherte zwischen 25 und 40 Jahren und für Männer bis 50 Jahren. In Deutschland leben derzeit 55 000 HIV-infizierte Menschen. 2009 registrierte das Robert Koch-Institut 2856 Neuinfektionen.

Lesen Sie dazu auch: Bundesausschuss weitet Impfungen aus Valproinsäure jetzt auch gegen Migräne Nutzenbewertung: GBA fürchtet neues Konfliktpotenzial Künstliche Befruchtung bald auch für Paare mit HIV

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