Zahl der Verordnungen steigt

Grünes Rezept steht bei Hausärzten hoch im Kurs

Das Grüne Rezept gewinnt kontinuierlich an Bedeutung. Etwa drei Viertel dieser ausgestellten Verordnungen für rezeptfreie Arzneimittel entfallen auf Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Von knapp 25,1 Millionen Grünen Verordnungen entfielen 75 Prozent auf Hausärzte.

Von knapp 25,1 Millionen Grünen Verordnungen entfielen 75 Prozent auf Hausärzte.

© Frank Heinzelmann / stock.adobe.com

BERLIN. Die Zahl der Verordnungen auf dem Grünen Rezept ist im vergangenen Jahr um 2,5 Prozent auf mehr als 45 Millionen gestiegen. Überproportional hat der Verordnungswert zugenommen: Er stieg um 5,2 Prozent auf 224 Millionen Euro zu Herstellerabgabepreisen, wie der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) auf Basis von Daten des Marktforschungsinstituts IMS Health der "Ärzte Zeitung" mitgeteilt hat.

Das Grüne Rezept wurde in den 1990er Jahren zwischen KBV, Apothekerschaft und Arzneimittelherstellern vereinbart und soll die arztgestützte Selbstmedikation fördern. Die spezielle Kennzeichnung signalisiert dem Apotheker, dass das Rezept nicht bei Kassen eingelöst werden darf und die Arzneiverordnung nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung sein darf.

Verhalten dynamische Entwicklung

Etwa ein Viertel der Verordnungen auf dem Grünen Rezept waren Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen mit einem Umsatz von 67 Millionen Euro.

Die verhalten dynamische Entwicklung hat sich in der ersten Jahreshälfte 2017 fortgesetzt: Die Zahl der Verordnungen stieg im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2016 um ein Prozent auf knapp 25,1 Millionen, der damit ausgelöste Herstellerumsatz stieg überproportional um 2,7 Prozent. Rückläufig sind dagegen sämtliche Verordnungen auf Rezept einschließlich des Privat- und Kassenrezepts mit minus 1,1 Prozent; der dahinterstehende Herstellerumsatz wuchs um 1,2 Prozent auf 562 Millionen Euro.

Hausärzte obenan

Besonders stark genutzt wird das Grüne Rezept den Erhebungen zufolge von Hausärzten: Sie stellen rund drei Viertel dieser Rezepte aus. Es folgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen und Dermatologen.

Besonders häufige Indikationen sind (gewichtet nach Umsatz) Husten- und Erkältungspräparate, Arzneimittel wie Immunstimulanzien, Mittel gegen Verstopfung, Rhinologika sowie Mittel zur Anwendung bei Durchfall und Elektrolytersatz.

Neben dem wirtschaftlichen Aspekt – Verordnungen auf dem Grünen Rezept gehen nicht zu Lasten der GKV und können so definitionsgemäß keine Wirtschaftlichkeitsprüfung auslösen – betont der stellvertretende BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann Kortland die medizinischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte: "Der Arzt gewinnt für weitere Behandlungen einen Überblick, welche Arzneimittel der Patient einnimmt.

So können beispielsweise Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln vermieden werden." Aufgrund der Informationen auf dem Rezept – Produktname und Wirkstoff – könne die Patientencompliance verbessert werden.

Überdies erstatteten viele gesetzliche Krankenkassen rezeptfreie Arzneimittel –insbesondere der besonderen Therapierichtungen – im Rahmen von Satzungsleistungen.

Vorteile für Patienten

- Eine Empfehlung auf Grünem Rezept signalisiert, dass der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet.

- Mit Quittung kann das Grüne Rezept bei der Einkommenssteuererklärung für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden.

- Satzungsleistungen sind das Fundament, auf dem einige Krankenkassen teilweise Medikamente erstatten, die auf Grünem Rezept verordnet wurden.

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