AMNOG-Bestandsmarkt

Klageverbot stößt Ländern auf

Der Gesundheits- und Sozialausschuss des Bundesrats sieht Hersteller in der geplanten AMG-Novelle benachteiligt.

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BERLIN. In einer Empfehlung zur geplanten Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) haben sich der Gesundheits- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates gegen das Verbot gesonderter Klagen gegen die Nutzenbewertung von Bestandsmarkt-Arzneimitteln ausgesprochen. Geht es nach dem Willen der Ausschüsse, soll auf diesen Passus ganz verzichtet werden.

Zur Begründung heißt es, zwischen der obligatorischen frühen Nutzenbewertung und der Bestandsmarktbewertung gebe es materiell-rechtliche Unterschiede.

Insofern könnte der Ausschluss gesonderter Klagemöglichkeiten gegen einen Bestandsmarktaufruf "eine verfassungsrechtlich problematische Verkürzung des grundrechtlich verbürgten Rechtes auf effektiven Rechtsschutz darstellen".

Darüber hinaus fürchten die Länderpolitiker auch nachteilige Auswirkungen auf den Standort. Seien Klagen gegen eine Bewertung erst nach deren Abschluss möglich und berücksichtige man, dass sozialrechtliche Prozesse häufig mehrere Jahre in Anspruch nähmen und keine aufschiebende Wirkung entfalteten, dann dürften betroffene Hersteller mit diesen Präparaten zum Zeitpunkt eines Urteils "bereits dem Generika-Wettbewerb ausgesetzt sein". Damit wäre "eine weitere Aushöhlung des Patentschutzes" verbunden, heißt es.

Am 3. Mai wird sich der Bundesrat mit den Empfehlungen befassen. Allerdings hat der Vorstoß auch für den Fall, dass er angenommen werden sollte, wenig Gewicht, da die AMG-Novelle kein zustimmungsbedürftiges Gesetzesvorhaben ist. (cw)

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