GBA-Beschluss

Stoßwellentherapie bei Fersensporn wird Kassenleistung

Die Stoßwellentherapie bei Fersensporn soll künftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Das hat der GBA beschlossen. Doch es sind Einschränkungen geplant.

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Die Stoßwellentherapie für Fersensporn-Geplagte können Orthopäden, Unfallchirurgen sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin erbringen.

Die Stoßwellentherapie für Fersensporn-Geplagte können Orthopäden, Unfallchirurgen sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin erbringen.

© pathdoc / stock.adobe.com

BERLIN. Die extrakorporale Stoßwellentherapie gegen den Fersenschmerz bei Fersensporn – bisher eine reine Selbstzahlerleistung – wird in den GKV-Katalog aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag beschlossen.

Erstattet wird demnach die Stoßwellenbehandlung künftig bei Patienten, die seit mindestens seit sechs Monaten unter dem Fersenschmerz leiden und während dieser Zeit mit anderen Therapiemaßnahmen, Dehnübungen oder Schuheinlagen keine Besserung ihrer Beschwerden erreichen konnten.

Erbringen dürfen die neue Leistung – je betroffenem Fuß in maximal drei Sitzungen pro Krankheitsfall – Orthopäden, Unfallchirurgen, sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin.

Der GBA-Beschluss muss jetzt noch vom Bundesgesundheitsministerium abgesegnet werden. Passiert er unbeanstandet, tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Anschließend hat der Bewertungsausschuss noch sechs Monate Zeit, eine EBM-Abrechnungsziffer für die Stoßwelle bei Fernsporn zu formulieren.

Veränderte Studienlage

Deren Aufnahme in den GKV-Katalog ist das Resultat einer Neubewertung, die der GKV-Spitzenverband "angesichts einer veränderten Studienlage", so der GBA, beantragt hatte.

Eine frühere Nutzenbewertung durch den GBA-Vorgänger "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" verlief 1998 negativ.

Eine Überprüfung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes (MDS) sechs Jahre später ergab laut Spitzenverband gleichfalls noch "keine ausreichende Evidenz" für eine positive Nutzenbewertung. Das, heißt es, habe sich inzwischen geändert.

Der MDS hatte bereits im Herbst 2014 die Stoßwelle bei Fersenschmerz im Rahmen seines "IGeL-Monitors" als "tendenziell positiv" eingestuft. (cw)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Stoßwellentherapie auf Kasse: Ein logischer Schritt

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