Reformbedarf

Die ASV krankt an hohen bürokratischen Hürden

Die hohen Erwartungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) haben sich nach fünf Jahren nicht erfüllt. Die Beteiligten formulieren Reformbedarf.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Die Umsetzung der ASV, die ein sektorenübergreifendes interdisziplinäres Versorgungssystem zum Ziel hat, krankt u.a. an inkonsistenten gesetzlichen Vorgaben in Paragraf 116b.

Die Umsetzung der ASV, die ein sektorenübergreifendes interdisziplinäres Versorgungssystem zum Ziel hat, krankt u.a. an inkonsistenten gesetzlichen Vorgaben in Paragraf 116b.

© shefkate / Fotolia

BERLIN. Die Hoffnung, mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) könne für schwere, komplexe oder seltene Krankheiten ein sektorenübergreifendes interdisziplinäres Versorgungssystem etablieren, hat sich nicht erfüllt. Die Umsetzung krankt teils an inkonsistenten gesetzlichen Vorgaben in Paragraf 116b, vor allem aber auch an erheblichen bürokratischen Hürden auf der Länderebene. Notwendig sei eine Noelllierung der gesetzlichen Grunmdlagen in der nächsten Legislaturperiode, schreibt der Vorsitzende des Bundesverbandes ASV, Dr. Axel Munte in einem Beitrag des Nachrichtendienstes "Implicon".

Die Kritikpunkte:

Ein bundesweit einheitlicher Standard wurde bislang nicht erreicht. Inzwischen existieren zwar knapp 70 ASV-Teams, in sechs Bundesländern giubt es allerdiungs gar keine. Ursächlich sind in hoher Zahl Altverträge von Kliniken vor Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes von 2012, mit dem die neue ASV kodifiziert wurde. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert hierfür Bestandsschutz.

3000

Seiten kann der Umfang einer Anzeige für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung beim Erweiterten Landesausschuss umfassen. Ein enormer bürokratischer Aufwand für das Ärzteteam.

Drei Viertel der Teamleiter in der ASV bewerten den zeitlichen Aufwand für die Erstellung der Anzeige beim Erweiterten Landesausschuss (ELA) als zu hoch. Der Umfang einetr solchen Anzeige kann bis zu 3000 Seiten erreichen. Die Bearbeitungspraxis in den 17 verschiedenen Landesausschüssen ist sehr heterogen.

Für Patienten gibt es außer den Webseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses keine Informationsmöglichkeit über die Behandlung in dieser neuen Versorgungsform.

Kritisiert wird der Fokus auf seltene Erkrankungen und die Onkologie, für die es aufgrund der Onkologievereinbarungen aller schon qualitativ hochwertige Versorgung gebe.

Munte schlussfolgert aus dieser Bestandsaufnahme Reformbedarf: Notwendig sei die Aufnahme weiterer Erkrankungen, auch solche, die keiner stationären Behandlung bedürfen, was derzeit ein Kriterium ist. Ferner müsse verhindert werden, dass die Tätigkeit eines Arztes in der ASV zur Verletzung seiner vertragsärztlichen Präsenzpflicht führe – ein Problem für Rheumatologen, so Munte. Verpflichtend müsse ein transparenter Befundaustausch mit einer elektronischen Fallakte für das ASV-Team sein. Ferner müsste das Anzeigeverfahren bei den Landesausschüssen harmonisiert werden. Sowohl in Praxen und Krankenhäusern als auch bei Kassen und KVen müssten die technischen Probleme für die Abrechnung beseitigt werden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die ASV bedarf der Revision

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