Verbesserungen im Norden nur durch Sonderverträge
BAD SEGEBERG (di). Als "Teilerfolg mit bitterem Beigeschmack" wertet die KV Schleswig-Holstein die Schiedsamtsentscheidung zur Honorarreform im Norden. Nun strebt die KV Sonderverträge mit den Kassen an, um punktuelle Verbesserungen zu erreichen.
Veröffentlicht:Grundsätzlich gilt der Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent in Schleswig-Holstein ab dem kommenden Jahr für alle Bereiche - ohne Aufschlag. Davon betroffen sind auch das ambulante Operieren und belegärztliche Leistungen.
Einige Sonderregelungen konnte die KV aber durchsetzen. Hier ist besonders die antragsgebundene Psychotherapie zu nennen. Wenn in diesem Bereich Ende kommenden Jahres eine Unterfinanzierung entsteht, sind die Krankenkassen zur Nachzahlung verpflichtet. Mit diesem bundesweit bislang einmaligen Beschluss wird den Ärzten ein Risiko, für das sie sonst Rückstellungen hätten bilden müssen, genommen. Weitere Sonderreglungen:
- Die von den Krankenkassen geforderte Rückzahlungspflicht der KV bei Nichtausschöpfung der Regelleistungsvolumina ist vom Tisch
- Nach Jahresablauf nicht verbrauchte Mittel werden einem Sonderfonds zugeführt, über dessen Verwendung die KV im Einvernehmen mit den Kassen, notfalls im Schiedsamt, entscheidet.