250 Abgeordnete für Diamorphin als GKV-Leistung
BERLIN (fst). 250 Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und Links-Fraktion haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, durch den die Behandlung schwerstkranker Opiatabhängiger mit Diamorphin Teil der GKV-Regelversorgung werden soll. Die Frage der Finanzierung, so heißt es, solle der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden.
Weiter sieht die Vorlage vor, dass Diamorphin als Betäubungsmittel eingestuft werden soll, das Ärzte verschreiben können. Dies ist bisher nicht der Fall. Das Gesetz schreibt strenge Kriterien für die Behandlung von Süchtigen mit Diamorphin vor. Sie müssen unter anderem mindestens 23 Jahre alt sein und zwei erfolglose Therapien hinter sich haben. Abgegeben werden darf das diamorphinhaltige Fertigarzneimittel laut Entwurf nur an zugelassene Einrichtungen.
Die Koalition streitet seit Jahren über die Konsequenzen, die aus dem Heroin-Modellprojekt in sieben Städten gezogen werden sollen. Die Union lehnt eine Übernahme der Diamorphinbehandlung in die GKV bisher ab.
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