DKG kritisiert Ausschluss der Protonentherapie

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BERLIN (chb). Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), die Protonenbehandlung bei Brustkrebs aus der Leistungspflicht der GKV auszuschließen (wir berichteten), hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) scharf kritisiert.

"Mit der Entscheidung des BSG wird die Hürde zur Zulassung neuer Verfahren im Krankenhaus so hoch gesetzt, dass die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Stück mehr vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt wird", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

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