Kommentar
Fortschritt mit Schönheitsfehlern
Sie wurde als großer Fortschritt für Psychotherapeuten gefeiert: Eine Mindestquote von 20 Prozent sollte die Zahl der Sitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie flächendeckend erhöhen und damit die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen.
Nach der Euphorie kam dann aber der Dämpfer: Weit über ein Jahr später hat immer noch kein psychisch krankes Kind von diesem Beschluss profitieren können. Denn das Gesetz, das durch das Bundesministerium für Gesundheit auf den Weg gebracht wurde, trat bereits im Januar 2009 in Kraft. Dann wurde es vom Bundesausschuss umgebogen und so von der Bundesregierung genehmigt - und zum Schluss blieb nicht mehr viel von dem einst gefeierten Gesetz übrig.
Unverständlich zum einen, da der Erweiterte Bewertungsausschuss im September 2009 für 2010 zusätzliche Mittel von 40 Millionen Euro für die Versorgung psychisch kranker Menschen beschlossen hat. Und diese dienen auch der Umsetzung der Mindestquote. Unverantwortlich zum anderen, denn schließlich geht es um die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Und viele von ihnen müssen weiterhin lange auf einen Behandlungsplatz warten.
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