Der Standpunkt

Mit Vollgas in den Nebel

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

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Der Autor ist Chefredakteur der "Ärzte Zeitung".

Schreiben Sie ihm: vdb@springer.com

In wenigen Tagen entscheidet das Bundeskabinett über das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Unterschied zu vorangegangenen Gesundheitsreformen sollen Struktur- und nicht Kostenfragen im Mittelpunkt stehen. Die aktuelle Diskussion zeigt genau das Gegenteil. Damit werden die falschen Akzente gesetzt.

Beispiel: Förderung des medizinischen Nachwuchses, Anreize für junge Ärzte. Anstatt darüber zu diskutieren, wie die Ausbildungen an Hochschulen und die Weiterbildung an Kliniken den realen Bedürfnissen entsprechen kann, dreht sich alles um Millionen-Beträge, die eine Landarzt-Initiative kosten würde.

Beispiel: Bedarfsplanung/ Ärztemangel. Für selbsternannte Patentrezeptler steht längst fest: In der Stadt gibt's zu viele und auf dem Land zu wenige Ärzte. Doch wer hinterfragt die Zahlen, die auf der Grundlage der Versorgungssituation Anfang der 90er Jahre erstellt worden sind?

Demografie und wachsende Mobilität haben die Versorgungssituation verändert. Welche Rolle spielen etwa innerärztliche Kooperationen, MVZ und Kliniken - zum Beispiel durch die Einführung der DRG? Und: Hat es Fortschritte bei der Überwindung der Schnittstellen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege gegeben?

In diesen Kontext gehört auch die Diskussion um die spezialärztliche Versorgung. Allein in NRW liegen 800 Anträge von Kliniken für die ambulante Versorgung vor. Erfolgt keine Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten, dürfen Kliniken diese Leistungen erbringen. Schön, dass man Bürokratie abbaut, dennoch geht der Schuss nach hinten los, weil die Grunddaten zur Versorgung fehlen.

Über Kosten zu reden, bevor all diese Fragen geklärt sind, lenkt von den eigentlichen Versorgungsproblemen ab. Es konterkariert den wirklich löblichen Ansatz, die Strukturen an der wachsenden Morbidität und den künftigen Behandlungsnotwendigkeiten auszurichten.

Nach dem Kabinettsbeschluss hat es der Bundestag in der Hand, dafür zu sorgen, dass das Versorgungsgesetz seinem Namen gerecht wird.

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