Kommentar

Überflüssiger Sand im Getriebe

Von Monika Peichl Veröffentlicht:

Der Ärztemangel auf dem Land ist kein ganz neues Problem. Daher sollte man annehmen, dass Hausärzten, die ihrer Arbeit fernab der attraktiven Städte nachgehen, das Leben nicht unnötig schwer gemacht wird.

Mit ihrer Richtlinie zur KV-übergreifenden Berufsausübung, in Kraft seit 2008, hat die KBV aber Landärzten einen Knüppel zwischen die Beine geworfen, und zwar denjenigen, deren Praxishauptsitz und Filialpraxis in verschiedenen KVen liegen.

Abgerechnet werden muss seither bei der KV, die am Ort der Leistungserbringung zuständig ist. Damit sollte verhindert werden, dass Vertragsärzte sich die Rosinen rauspicken und dort abrechnen, wo mehr ausgezahlt wird.

Im Alltag bereitet das Probleme, die die Verwaltungsjuristen wohl nicht bedacht haben. So lässt sich die Leistungslegende der Chronikerziffer nicht erfüllen, wenn Patienten beim ersten Kontakt in der Hauptpraxis und beim zweiten in der Filiale erscheinen. Das ergibt pro Quartal und KV nur einen Kontakt - Chronikerziffer perdu.

Sicherlich betrifft das nur eine Minorität, denn so viele Hausärzte mit KV-übergreifender Berufsausübung gibt es nicht. Aber gerade deshalb sollte es möglich sein, eine pragmatische Lösung zu finden. Richtlinien lassen sich ändern.

Lesen Sie dazu auch: Eine Praxis im Bürokratiestrudel zweier KVen

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