VV der KVNo will mehr Honorar für Zusatzleistungen

DÜSSELDORF (iss). Zusatzleistungen aus Sonderverträgen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und der Krankenkassen sollten künftig deutlich besser vergütet werden. Dafür macht sich die KVNo-Vertreterversammlung stark.

Veröffentlicht:

Sie fordert den KVNo-Vorstand in einem mit großer Mehrheit verabschiedeten Antrag dazu auf, für Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs ein Honorar zu verhandeln, das sich am 2,3-fachen Steigerungssatz der GOÄ orientiert.

Im Sondervertrag zur Hautkrebsvorsorge mit der Techniker Krankenkasse werde die Auflichtmikroskopie mit 4,00 Euro bewertet, sagte der Vizepräsident der Freien Ärzteschaft, Wieland Dietrich.

Die Vergütung nach GOÄ beträgt dagegen beim 2,3-fachen Regelsteigerungssatz 21,46 Euro. Die 4 Euro würden in keiner Weise dem Aufwand gerecht und seien betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend, heißt es in dem Antrag, den Dietrich gemeinsam mit Kollegen eingebracht hatte.

"Wir müssen in Selektivverträgen stärker auf eine adäquate Honorierung achten", forderte er.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle:  Mephisto vertritt Leipzig.

© Rolf Schulten

Fotogalerie

Der 128. Deutsche Ärztetag in Bildern