Kammer Sachsen: Keine Delegation an Sanitäter

DRESDEN (tt). Die sächsische Landesärztekammer lehnt Teile des Referentenentwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäter ab.

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Bei der jüngsten Tagung sprachen sich die Delegierten in Dresden dagegen aus, "dass Notfallsanitäter bis zum Eintreffen des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung invasive Maßnahmen durchführen sollen und dürfen".

Der Vorsitzende des Kammerausschusses Notfall- und Katastrophenmedizin, Dr. Michael Burgkhardt, erklärte, dass "derartige Eingriffe höchstpersönliche ärztliche Leistungen und deswegen nicht delegierbar sind".

Er monierte, dass juristische Fragen in dem Entwurf unbeachtet geblieben seien. "Der Notfallsanitäter darf nur solche Maßnahmen übernehmen, die er gelernt hat und deren sichere Ausführung er zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme gewährleisten kann".

Es drohe ein sogenanntes "Übernahmeverschulden", da "invasive Maßnahmen durch Nichtärzte nach deutschem Recht nicht erlernbar" seien.

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