Hessen

Fördergelder noch bis Ende September

WIESBADEN (ine). Noch bis zum 30. September können Ärzte, die sich in Hessen niederlassen wollen, Förderanträge bei der KV Hessen in Frankfurt am Main stellen.

Veröffentlicht:

Voraussetzung ist, dass Ärzte bereit sind, sich für mindestens fünf Jahre in einem Gebiet "mit regionalem Versorgungsbedarf" niederzulassen.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2014 stehen dafür 1,8 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von der KV Hessen, den hessischen Krankenkassen und dem Land Hessen getragen werden.

Die einzelne Arztpraxis kann, so Hessens Sozialminister Stefan Grüttner in einer Mitteilung, mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden.

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Kommentare
Dr. Uwe Wolfgang Popert 10.09.201209:04 Uhr

Was ist regionaler Versorgungsbedarf?

Inzwischen ist in einigen Großstadtbereichen das Verhältnis Hausarzt/Einwohner deutlich schlechter als in den vieldiskutierten ländlichen Notstandsgebieten.
Und damit ist noch gar nicht berücksichtigt, dass etwa 20-30% der Allgemeinärzte in den Städten gar nicht mehr richtig als Hausärzte arbeiten, sondern sich als Psychotherapeuten oder als Rezeptunterschreiber in Facharztpraxen etc. betätigen.
Die noch verbliebenen tatsächlich hausärztlichen Praxen müssen es ausbaden.
Wer mit Husten zum Pneumologen, mit Schnupfen zum HNO-Arzt und mit Bauchschmerzen zum Gastroenterologen geht, verstopft das Gesundheitssystem und riskiert unnötige Überbehandlungen. Und zunehmende Wartezeiten.
Die Frage nach dem regionalen Versorgungsbedarf mündet in die Frage, ob wir ein effektives und gestaffeltes Gesundheitswesen haben wollen.
Und sie wird auch zu der Erkenntnis führen, dass man nicht vorhandenen hausärztlichen Nachwuchs nicht verteilen kann.

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