GBA

Neue Bedarfsplanung noch im Dezember

Die Bedarfsplanung steht im Gemeinsamen Bundesausschuss kurz vor dem Abschluss. Auf die Bundesländer kommt künftig eine wichtige Rolle zu.

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NEU-ISENBURG. Der Gemeinsame Bundesausschuss will am 20. Dezember eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie vorlegen. Das geht aus der Tagesordnung des GBA hervor.

Beteiligt an den Beratungen sind neben der KBV und dem GKV-Spitzenverband auch die Bundesländer, die nach in Kraft treten des Versorgungsstrukturgesetzes ein Mitberatungsrecht haben.

Die künftige Bedarfsplanung folgt einer neuen Logik: Während sich bisher die Zahl der Planungsbereiche an den heutigen Landkreisen angelehnt, sollen nun die alten Planungsbereiche aufgebrochen werden.

Statt der bisherigen 395 soll es 883 Planungsbereiche für Hausärzte geben, heißt es in einem Vorschlag der KBV, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Für die fachärztliche Versorgung soll es demnach 372 Planungsbereiche, für die spezialisierte fachärztliche Versorgung 97 Bereiche und für die sogenannte "gesonderte fachärztliche Versorgung" 17 Bereiche geben.

In den Bundesländern sind in den vergangenen Monaten Landesgremien gegründet worden, in denen die Richtlinie ab Mitte 2013 umgesetzt wird.

Im GBA wird auch darüber verhandelt, welche regionalen Besonderheiten vorliegen müssen, damit die Länder Korrekturen an der Richtlinie vornehmen dürfen. (bee)

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