GBA

Neue Bedarfsplanung noch im Dezember

Die Bedarfsplanung steht im Gemeinsamen Bundesausschuss kurz vor dem Abschluss. Auf die Bundesländer kommt künftig eine wichtige Rolle zu.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Der Gemeinsame Bundesausschuss will am 20. Dezember eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie vorlegen. Das geht aus der Tagesordnung des GBA hervor.

Beteiligt an den Beratungen sind neben der KBV und dem GKV-Spitzenverband auch die Bundesländer, die nach in Kraft treten des Versorgungsstrukturgesetzes ein Mitberatungsrecht haben.

Die künftige Bedarfsplanung folgt einer neuen Logik: Während sich bisher die Zahl der Planungsbereiche an den heutigen Landkreisen angelehnt, sollen nun die alten Planungsbereiche aufgebrochen werden.

Statt der bisherigen 395 soll es 883 Planungsbereiche für Hausärzte geben, heißt es in einem Vorschlag der KBV, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Für die fachärztliche Versorgung soll es demnach 372 Planungsbereiche, für die spezialisierte fachärztliche Versorgung 97 Bereiche und für die sogenannte "gesonderte fachärztliche Versorgung" 17 Bereiche geben.

In den Bundesländern sind in den vergangenen Monaten Landesgremien gegründet worden, in denen die Richtlinie ab Mitte 2013 umgesetzt wird.

Im GBA wird auch darüber verhandelt, welche regionalen Besonderheiten vorliegen müssen, damit die Länder Korrekturen an der Richtlinie vornehmen dürfen. (bee)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen