Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Dauereinweisung in Psychiatrie erschwert

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BERLIN. Bei langfristigen Einweisungen in die forensische Psychiatrie soll es im Interesse der Betroffenen mehr Kontrollen geben. Darauf hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt.

Ihre Vorschläge, die nun vorliegen, bilden die Grundlage für eine Gesetzesänderung, die das Bundesjustizministerium bald vorbereiten will. Die geplante Änderung ist auch eine Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht hatte.

Der Vorschlag sieht unter anderem eine kürzere Abfolge von externen und jeweils wechselnden Gutachtern vor, damit nicht immer wieder derselbe Gutachter seine eigene Einschätzung des Patienten bestätigt. Außerdem sollen die Änderungen die Anordnung der Unterbringung in der Psychiatrie stärker auf wirklich gravierende Fälle beschränken.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte dazu: "Die vorgelegten Vorschläge stärken den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, ohne dabei die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit aus dem Auge zu verlieren. (dpa)

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