Bundesrat

Grünes Licht für EU-Heilberufsausweis

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag der Einführung eines Europäischen Berufsausweises für Heilberufler - darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, aber ebenso Hebammen und Pflegekräfte- zugestimmt.

Dieser soll nach Wahl der antragstellenden Person auch die herkömmlichen Anerkennungsverfahren in anderen EU-Ländern ersetzen. Und zumindest den partiellen Berufszugang ermöglichen.

Durch das neue Verfahren soll es aber ebenso möglich werden, dass andere EU-Staaten bzw. Behörden schneller über verhängte Berufsverbote oder -beschränkungen Bescheid wissen, als dies in der Vergangenheit oft der Fall war.

Die Bundesregierung setzt mit dem zugehörigen Gesetz eine EU-Richtlinie (2013/55/EU) um. (reh)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Lesetipps