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Bundesrat

Grünes Licht für EU-Heilberufsausweis

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BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag der Einführung eines Europäischen Berufsausweises für Heilberufler - darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, aber ebenso Hebammen und Pflegekräfte- zugestimmt.

Dieser soll nach Wahl der antragstellenden Person auch die herkömmlichen Anerkennungsverfahren in anderen EU-Ländern ersetzen. Und zumindest den partiellen Berufszugang ermöglichen.

Durch das neue Verfahren soll es aber ebenso möglich werden, dass andere EU-Staaten bzw. Behörden schneller über verhängte Berufsverbote oder -beschränkungen Bescheid wissen, als dies in der Vergangenheit oft der Fall war.

Die Bundesregierung setzt mit dem zugehörigen Gesetz eine EU-Richtlinie (2013/55/EU) um. (reh)

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