BVKJ-Kongress in Weimar

Jugendärzte fordern erneut Impfpflicht

Bisherige Beratungen zu Impfungen reichen offensichtlich nicht aus. Daher dringen Jugendärzte auf Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht.

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WEIMAR. Anlässlich der zur Zeit grassierenden Keuchhustenwelle und der erneut vermehrt auftretenden Masernfälle hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) seine Forderung nach Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht bekräftigt.

"Ohne Impfpflicht insbesondere für Kinder und Jugendliche, die öffentlich geförderte Betreuungseinrichtungen besuchen, geht es nicht," stellte BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach beim 23. bundesweiten Jugendmedizin-Kongress in Weimar am Wochenende klar. Notwendig sei daher ein Gesetz, das den Impfschutz aller Kinder und Jugendlichen sicherstellt.

Gegen Fake-Kampagnen

Die derzeit gültige Regelung, nach der eine Impfberatung beim Arzt erfolgen muss und dafür eine Bescheinigung ausgestellt wird, reiche nicht aus, weil auf diese Beratung hin Impfungen viel zu häufig unterblieben. Dies trifft vor allem auf solche Eltern zu, die sich "durch Anti-Impf-Ideologen falsch beraten lassen," kritisierte Fischbach. Mit einer verbindlichen Impfpflicht könnte diesen Desinformations-Kampagnen begegnet werden. Zudem wäre es dann auch für Ärzte leichter, ihren Beitrag zu leisten, Masern und Röteln bis 2020 auszurotten, wie es der Nationale Aktionsplan vorsieht.

Fischbach forderte in Weimar aber auch höhere Impfvergütungen für Ärzte, weil diese selbst bei neuen Vorsorgen, die mit den neuen Kinderrichtlinien in Kraft getreten sind, immer noch zu niedrig seien. Ansonsten würden sich die stärker primärpräventiv und apparativ ausgerichteten Vorsorgen in den Praxen bewähren, hieß es.

Auf kein Verständnis stößt beim BVKJ jedoch die Weigerung der Kassen, die von Kinder- und Jugendärzten als notwendig erachtete psychosoziale Anamnese mit den dafür bewährten Fragebögen zu etablieren und zu finanzieren. Nach Darstellung Fischbachs sei es zum Beispiel nur mit dem "Mannheimer Elternfragebogen" möglich, die emotionale und die kognitiv-perzeptive Entwicklung entwicklungsgefährdeter und sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher frühzeitig zu erkennen.

"GBA hat eine Chance verpasst"

Der Gemeinsame Bundesausschuss habe daher eine Chance verpasst, die Kinderrichtlinien zu einem "Meilenstein für die Früherkennung" weiter zu entwickeln, bedauerte Dr. Hermann Josef Kahl, Pressesprecher des BVKJ, in Weimar. Nach elfjährigen Verhandlungen sei das Ergebnis deshalb so enttäuschend, weil die eigentlichen Potenziale von knapp sechs Millionen Kindervorsorgen im Jahr – etwa bei Ernährungs- oder Suchtberatungen oder bei Problemen der Sexualität im Jugendalter – nach wie vor bei weitem nicht ausgeschöpft werden könnten.(ras)

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