Rheinland-Pfalz

KV-Chef will "skandinavische Verhältnisse"

Der neue Chef der KV Rheinland-Pfalz schlägt eine Patientenselbstbeteiligung für Arztbesuche vor. In Skandinavien funktioniere dies bereits gut.

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MAINZ. Der neue Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Peter Heinz, hat eine Gebühr für Arztbesuche vorgeschlagen, die vom Patienten getragen werden soll. "Wir sollten über eine sozial abgefederte prozentuale Zuzahlung bei jedem Arztbesuch nachdenken", sagte er in einem Gespräch mit der "Rhein-Zeitung" (Freitag).

Dies sei allerdings keine neue Praxisgebühr, betonte er. Die Patienten müssten aber stärker in die Pflicht genommen werden, "weil wir die Zahl der überflüssigen Arzt-Patienten-Kontakte im Interesse der ländlichen Versorgung herunterfahren müssen". Zur Erinnerung: Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal war 2013 von der schwarz-gelben Bundesregierung wieder abgeschafft worden, da nennenswerte Steuerungseffekte ausgeblieben waren.

In Deutschland gehe ein Patient im Jahr im Schnitt 18 Mal zum Arzt, in Skandinavien, wo Zuzahlungen bereits etabliert sind, seien es nur vier Arztbesuche. "Wir können uns diese unnötige Inanspruchnahme von Ärzten nicht mehr leisten", warnte Heinz. "Die Ärzte müssen sich um die wirklich Kranken kümmern."

Nach den Vorstellungen von Heinz soll der Patient nun "einen kleinen Prozentsatz des Arzthonorars selbst zahlen. Das ist eine Selbstbeteiligung, die von den Kassen eingezogen wird. Ich könnte mir einen Anteil von maximal zwei Prozent bei jeder Behandlung vorstellen. Das ist absolut machbar." Um chronisch kranke Patienten zu schützen, schlug Heinz eine Regelung vor, "wonach der Prozentsatz der Selbstbeteiligung sinkt, je mehr Behandlungen ein Patient braucht".

Dr. Rainer Saurwein, Sprecher der KV, sagte auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung", eine sozial abgefederte Selbstbeteiligung an Arztbesuchen sei ein Thema, das auch unter der vorherigen KV-Führung von Dr. Sigrid Ultes-Kaiser schon lange diskutiert worden sei. Allerdings sei klar, dass sich dies politisch nicht schnell durchsetzen lasse.

"Gestaltungshoheit hat der Gesetzgeber; Dr. Heinz kann nur sagen, dass eine solche Gebühr zur Stärkung der Verantwortung, Patientensteuerung und Reduzierung der Arztbesuche als ein Element in einem ganzen Maßnahmenkatalog durchaus sinnvoll sein kann", so Saurwein.

Weitere Elemente seien die von der KV Rheinland-Pfalz bereits etablierten Fördergelder aus dem Strukturfonds, die niederlassungswillige Ärzte in unterversorgte oder von Unterversorgung bedrohte Regionen locken sollen. Auch Beratungsangebote wie die Kampagne "Arzt. Nah. Dran", die wichtige Fragen von an einer Niederlassung interessierten Ärzten beantworten, seien dringend notwendige Maßnahmen.

Darüber hinaus nannte Saurwein auch die im Zuge des Reformpapiers Masterplan Medizinstudium 2020 diskutierten Instrumente wie die Erhöhung von Studienplätzen und die Überarbeitung der Zugangsvoraussetzungen. In der Pflicht sieht er neben den KVen die Politik, insbesondere die Kommunen, die "ihre Hausaufgaben" machen und sich insgesamt flexibler zeigen müssten, um die Versorgung zu sichern. (aze/ dpa)

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