Bereitschaftsdienst

MB erfreut über Urteil der Europarichter

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Marburger Bund (MB) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Bereitschaftsdienst.

"Der Europäische Gerichtshof hat in ungewöhnlich deutlichen Worten all jene in die Schranken gewiesen, die am Arbeitszeitbegriff herummanipulieren und Bereitschaftsdienste neu definieren wollen", kommentierte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, die Entscheidung der Richter vom Mittwoch.

Sie hatten in ihrem Urteil klar gestellt, dass nach europäischem Recht Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anzusehen ist.

Geklagt hatte ein belgischer Feuerwehrmann. Dieser will erreichen, dass seine daheim geleisteten Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit anzurechnen sind.

Der Europäische Gerichtshof habe mit seinem Urteil die gültige Definition von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften bestätigt, wie sie auch in den vom Marburger Bund ausgehandelten Tarifverträgen zum Ausdruck komme.

Nach dem Urteil sei die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringe und während deren er der Verpflichtung unterliege, einem Ruf des Arbeitgebers innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ausdrücklich als Arbeitszeit anzusehen, so der MB.

"Wer außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit auf Abruf seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, ist erheblich in seiner Tagesplanung eingeschränkt. Hier darf es keine rechtlichen Schlupflöcher geben", fordert Botzlar. (chb)

Mehr zum Thema

Im parlamentarischen Verfahren

Medizinische Versorgungszentren: Lauterbach will Investoren verbieten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Inkretinmimetika

GLP-1: Wie aus dem kleinen Hormon ein Rockstar wird

Risikoanalyse

Komplikation nach Hernien-Operation: Wer ist gefährdet?

Lesetipps
Mehrkosten für die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung seien Investition in den Erhalt der Praxen, betont Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. 

© Michael Kappeler / dpa

Kabinett winkt GVSG durch

Lauterbach macht Hausarztpraxen Mut: „Jede Leistung wird bezahlt“

Brücke zwischen zwei Steilklippen. Auf der Brücke stehen zwei Menschen.

© Usman / stock.adobe.com

Aktuelle Forschung

Antikörper – die Verkuppler der Krebsmedizin

Heiße Nächte können nicht nur nervig sein. Sie gehen auch mit einem höheren Risiko für Schlaganfälle einher, so das Ergebnis einer Studie aus München und Augsburg.

© samuel / stock.adobe.com

Studie mit Daten zu 11.000 Schlaganfällen

Tropische Nächte sind offenbar ein Risikofaktor für Schlaganfälle