Hessen
Kritik an Obergrenze für Praxiswert
FRANKFURT/MAIN. Der Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, regionale Obergrenzen für den Praxiswert zu evaluieren – und damit insbesondere den Handel über den ideellen Praxiswert zu reduzieren – sowie Arztsitze zeitlich zu begrenzen, stößt in Hessen auf große Bedenken. Der Wert einer abzugebenden Praxis lasse sich nicht allein auf den Sachwert – also Ausstattung und etwa die Immobilie – reduzieren, mahnen die Landesärztekammer und die KV in einer gemeinsamen Mitteilung.
Der ideelle Wert sei "das Resultat einer langjährigen ärztlichen Arbeit, mit der das Vertrauen der Patienten nachhaltig erworben wurde", so Hessens Kammerpräsident Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Ein extern geschätzter Sachwert beinhalte diese Leistungen nicht.
Den Landarztzuschlag begrüßen Kammer und KV, allerdings müsse dieser extrabudgetär erfolgen. Die Finanzierung dürfe "keinesfalls zu Lasten der übrigen Vertragsärzte erfolgen", so die beiden Standesvertretungen.
Auch den Vorschlag der Gesundheitsweisen, die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich von Köpfen auf ärztliche Arbeitszeiten umzustellen, werten sie positiv. "Die auf historischen Bestandszahlen fortgeführte heutige Bedarfsplanung muss verlassen werden zugunsten einer bedarfsorientierten Berechnung", sagt KV-Vorstand Dr. Eckhard Starke. (reh)