Medizinstudium

Neue Kriterien für Vergabe von Studienplätzen

Veröffentlicht:

BERLIN. Das von der Kultusministerkonferenz am Donnerstag als Entwurf verabschiedete neue zentrale Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen lässt keinen Raum mehr für die Anrechnung von Wartesemestern. In einer Übergangszeit von zwei Jahren findet die Wartezeitquote mit abnehmenden Gewicht allerdings noch Anerkennung.

Im neuen, ab Sommersemester 2020 geplanten Vergabeverfahren werden die Hauptquoten neu strukturiert.

Das sind die neuen Kriterien

  • Die Abiturbestenquote steigt von 20 auf 30 Prozent.
  • Über die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden wie bisher 60 Prozent vergeben.
  • Die neu geschaffene Eignungsquote besetzt zehn Prozent aller Studienplätze. Nur schulnotenunabhängige Kriterien sollen in Betracht gezogen werden. Das betrifft die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. (hco)
Mehr zum Thema

Gastbeitrag

Die Demokratie ist in Gefahr: Empört Euch, Kollegen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Gastbeitrag

Die Demokratie ist in Gefahr: Empört Euch, Kollegen!

Lesetipps
Ein kämpferischer Hausärztechef Dr. Markus Beier bei der KBV-Vertreterversammlung.

© Rolf Schulten

KBV-Vertreterversammlung

Markus Beier: „Die Krankenkassen fahren einen Angriff auf uns“