Medizinstudium

Neue Kriterien für Vergabe von Studienplätzen

Veröffentlicht:

BERLIN. Das von der Kultusministerkonferenz am Donnerstag als Entwurf verabschiedete neue zentrale Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen lässt keinen Raum mehr für die Anrechnung von Wartesemestern. In einer Übergangszeit von zwei Jahren findet die Wartezeitquote mit abnehmenden Gewicht allerdings noch Anerkennung.

Im neuen, ab Sommersemester 2020 geplanten Vergabeverfahren werden die Hauptquoten neu strukturiert.

Das sind die neuen Kriterien

  • Die Abiturbestenquote steigt von 20 auf 30 Prozent.
  • Über die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden wie bisher 60 Prozent vergeben.
  • Die neu geschaffene Eignungsquote besetzt zehn Prozent aller Studienplätze. Nur schulnotenunabhängige Kriterien sollen in Betracht gezogen werden. Das betrifft die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. (hco)
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Frau Warken, blind auf dem ambulanten Auge?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Perforierende Augenverletzungen

Fremdkörpertrauma: Was ins Auge geht, kann auch gut (r)ausgehen

RV verdreifacht RA-Mortalität

So lässt sich die rheumatoide Vaskulitis diagnostizieren

Lesetipps