Rheinland-Pfalz

Ministerium sieht viele Vorteile in HzV

Alle Kassen im Land sollten HzV anbieten, findet die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin.

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MAINZ. „Allein in den vergangenen zwölf Jahren sind auf Bundesebene 146 Gesetze und Verordnungen erlassen worden, die das Gesundheitswesen betreffen“, kritisierte Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LAEK RLP) auf dem diesjährigen Sommerfest der Kammer am Dienstagabend.

Ärzte bekämen dabei keine Chance abzuwarten, wie die ganzen Gesetze wirken werden. Dabei sei auf jeden Fall klar, dass die Menschen, Ärztinnen und Ärzte, die Pflege und der Rettungsdienst die tragenden Pfeiler der Patientenversorgung seien.

Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) werden Hausärzte besser vergütet, Chroniker besser versorgt und die Chancen erhöht, ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen, zeigte sich die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) auf dem Sommerfest überzeugt.

Deshalb sei sie „sehr froh“, dass sich ein HzV-Modul mit der AOK Rheinland-Pfalz im Unterschriftenverfahren befindet. Sie zeigte sich außerdem „sehr zuversichtlich“, dass auch andere Kassen HzV-Verträge abschließen würden.

Die verstärkte Übernahme von medizinischen Einrichtungen durch private Investoren treibt auch Rheinland-Pfalz um. Medizinische Versorgungszentren seien gute Versorgungseinrichtungen, mit denen etwa die Bedürfnisse junger Ärzte nach Work-Life-Balance erfüllt werden könnten, so die Ministerin. Es seien aber Regulierungen nötig. Kapitalgeber dürften keinen Einfluss auf medizinische Entscheidungen nehmen.

Den Gesetzentwurf zur Masernimpfpflicht begrüßte Bätzing-Lichtenthäler, ein „Allheilmittel“ sei das aber nicht. Bei Kindern seien die Impfquoten in RLP bereits sehr hoch, die echte Herausforderung böten die (jungen) Erwachsenen. Um auch hier eine höhere Durchimpfungsrate zu erzielen, gehe das Land einen Schritt weiter und werde die Hygieneverordnung ändern. Dann müssten Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen geimpft werden. (ato)

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