Personalisierte Medizin

Unikliniken mit molekularen Tumorboards

Südwesten baut Zentren für personalisierte Medizin aus und hofft auf Vorteile für Krebskranke.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Das baden-württembergische Landeskabinett hat vergangene Woche das Startsignal für den Ausbau von vier Zentren für Personalisierte Medizin (ZPM) gegeben. Seit 2016 sind im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Zentren an den Universitätskliniken Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm aufgebaut werden. Dabei wurden auch die Grundlagen für die standortübergreifende Nutzung von Patientendaten in der „bwHealthCloud“ geschaffen.

Nun hat das Landeskabinett grünes Licht für eine Fachkonzeption der ZPM gegeben. Diese Zentren müssten nicht „zwingend bettenführende Abteilungen“ sein. Ihre Kernaufgabe bestehe darin, „die Möglichkeiten der Personalisierten Medizin anderen Fächern zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der Vorlage. Die ZPM sollen dabei vor allem konsiliarisch tätig sein. Durch ihre Arbeit erhofft sich die Landesregierung einen „beachtlichen Erkenntnisgewinn“, so dass auch „bei bislang nicht behandelbaren Erkrankungen eine Heilung“ möglich werde.

In weiteren Ausbaustufen sollen die ZPM zunächst auf Krankenhäuser mit onkologischen Schwerpunkten und Tumorzentren ausgeweitet werden. In einer weiteren Stufe könne dann auch die Einbeziehung niedergelassener Onkologen erwogen werden. Dieser Ausbau stehe unter finanziellem Vorbehalt und werde im Landeshaushalt 2020/21 zu entscheiden sein.

Zunächst werden vor allem Krebspatienten von der Arbeit der Zentren profitieren, etwa in Form sogenannter „Molekularer Tumorboards“ (MTB). Diese würden eine „deutlich breitere interdisziplinäre Zusammensetzung (aufweisen) als die klassischen Tumorboards“, heißt es in der Fachkonzeption für die ZPM. In ihnen sollen neben Onkologen und Radiologen unter anderem auch Molekularpathologen, Humangenetiker oder Bioinformatiker arbeiten.

Eine Entscheidung im MTB stehe erst an, wenn Patienten austherapiert sind und zuvor „sämtliche leitliniengerechte Behandlungsangebote“ ausgeschöpft wurden, heißt es. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Abb. 1: Finale Analyse der SPOTLIGHT-Studie zum fortgeschrittenen, Claudin-18.2-positiven und HER2-negativen Adenokarzinom des Magens/AEG: Gesamtüberleben (PPS-Population)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Zolbetuximab: Standardtherapie bei CLDN18.2+/HER2− Magenkarzinomen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Berufsbedingte Schäden

Wenn Musikmachen Muskeln, Sehnen und Gelenke krank macht

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!

Checkliste Symbolbild

© Dilok / stock.adobe.com

Auswertung über Onlinetool

Vorhaltepauschale: So viele Kriterien erfüllen Praxen laut Honorarvorschau