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Rheinland-Pfalz

Landarztquote ist auf dem Weg

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MAINZ. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat sich auf die Einführung einer Landarztquote verständigt. Das geplante Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung sieht vor, ab dem Wintersemester 2020/21 zehn Prozent der Studienplätze pro Semester an Interessenten an einer landärztlichen Tätigkeit oder der Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu vergeben. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll das Gesetz im Januar 2020 in Kraft treten.

Hausärzte seien gerade in ländlichen Regionen oftmals die erste Anlaufstelle für und Patienten und deckten eine große Bandbreite an medizinischem Wissen ab. Auch der öffentliche Gesundheitsdienst sei von zentraler Bedeutung für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Die Zehn-Prozent-Quote würde bei derzeit 215 Medizinstudium in Rheinland-Pfalz bedeuten, dass insgesamt bis zu 21 Studierende pro Semester über die Landarzt- und ÖGD-Quote ein Medizinstudium beginnen könnten. Die Vergabe der Plätze erfolgt nicht nur über Abiturnote und „Medizinertests“, sondern auch unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie eine einschlägige Berufsausbildung oder praktische oder ehrenamtliche Tätigkeiten.

Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerber, sich nach dem Studium in der Facharztrichtung Allgemeinmedizin oder Öffentliches Gesundheitswesen weiterzubilden und nach Erhalt der Facharztanerkennung eine hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum beziehungsweise einem Gesundheitsamt in Rheinland-Pfalz aufzunehmen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro rechnen. (bar)

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