EU-Kosmetikverordnung
Kein inhalierbares Zinkoxid mehr in Kosmetika
BERLIN. Eine demnächst in Kraft tretende Änderung der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass Sprays und andere Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten dürfen, das versehentlich eingeatmet werden kann. Das Inhalieren von Zinkoxid-Partikeln kann nämlich eine Lungenentzündung auslösen. Ab dem 24. Februar dürfen solche Artikel deshalb nicht mehr in den Handel kommen.
Bereits ausgelieferte Kosmetika können aber noch während einer Übergangsfrist bis zum 24. Mai dieses Jahres im Handel bleiben und verkauft werden. Schon seit dem 27. Januar gilt ein ähnliches Verbot für Kosmetika mit dem Konservierungsstoff Methylisothiazolinon – auch hier gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 27. April. (dpa)