Beschneidung: Machen sich Ärzte strafbar?

Für Amerikaner ist sie Teil der Hygiene, für Moslems und Juden ein Ritual ihrer Religion: die Beschneidung von Jungen. Für Kölner Richter ist sie aber vor allem eines: strafbar, und zwar für Ärzte.

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Beschneidung eines muslimischen Jungen: Für deutsche Ärzte sieht das LG Köln Strafbarkeit.

Beschneidung eines muslimischen Jungen: Für deutsche Ärzte sieht das LG Köln Strafbarkeit.

© Mohamed Messara / epa / dpa

KÖLN (dpa). Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgerichts (LG) grundsätzlich strafbar.

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil sprach das LG einen Arzt, der einen Jungen beschnitten hatte, zwar frei.

Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe und deshalb einem "Verbotsirrtum" unterlegen sei.

Tatsächlich müssten Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, so das LG.

In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme.

Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe.

Widerspruch zur körperlichen Unversertheit

Außerdem sei die Beschneidung eine "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft".

Das LG bestätigte den Freispruch. Es verwies aber darauf, dass der Arzt geglaubt habe, er würde rechtmäßig handeln. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch glaubhaft.

Tatsächlich aber müsste eine Zirkumzision in einem solchen Fall als illegal betrachtet werden, da sie die körperliche Unversehrtheit des Kindes beeinträchtigten.

Das LG bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei.

Es wies außerdem darauf hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch geboten seien, etwa aufgrund einer Phimose.

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