Kommentar zum HzV-Streit in Bayern

Verhandeln statt klagen!

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

Fast einen Monat hat das Sozialgericht München gebraucht, um über einen Eilantrag der AOK Bayern zu entscheiden, mit dem die Kasse nun erreicht hat, dass der Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Allein das zeigt, wie komplex die Materie ist.

Wenn die AOK jetzt den Blick auf ein gerichtliches Hauptsacheverfahren richtet, in dem eine Vielzahl ungeklärter neuer Rechtsfragen zu entscheiden wäre, ist das zwar verständlich. Besser wäre es jedoch, AOK und Bayerischer Hausärzteverband würden sich zu neuen Verhandlungen an einen Tisch setzen.

Die Positionen sind ja hinreichend bekannt und eine Einigung sollte im Interesse beider Parteien trotz aller strittigen Punkte möglich sein.

Ein Ansatzpunkt könnte das Angebot der AOK für eine Erhöhung der Vergütung im Hausarztvertrag um zehn Prozent sein. Der Hausärzteverband hat das offiziell nie kommentiert und sich damit wohl diese Option offengehalten.

Im Gegenzug müsste der Hausärzteverband akzeptieren, dass der AOK an kalkulierbaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelegen ist, selbst wenn der Hausarztvertrag nur einen Bruchteil des AOK-Haushaltes ausmacht. Das freilich läuft auf eine Deckelung hinaus.

Lesen Sie dazu auch: HzV-Streit in Bayern: AOK hat Erfolg mit Eilantrag

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