Kommentar zum HzV-Streit in Bayern

Verhandeln statt klagen!

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

Fast einen Monat hat das Sozialgericht München gebraucht, um über einen Eilantrag der AOK Bayern zu entscheiden, mit dem die Kasse nun erreicht hat, dass der Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Allein das zeigt, wie komplex die Materie ist.

Wenn die AOK jetzt den Blick auf ein gerichtliches Hauptsacheverfahren richtet, in dem eine Vielzahl ungeklärter neuer Rechtsfragen zu entscheiden wäre, ist das zwar verständlich. Besser wäre es jedoch, AOK und Bayerischer Hausärzteverband würden sich zu neuen Verhandlungen an einen Tisch setzen.

Die Positionen sind ja hinreichend bekannt und eine Einigung sollte im Interesse beider Parteien trotz aller strittigen Punkte möglich sein.

Ein Ansatzpunkt könnte das Angebot der AOK für eine Erhöhung der Vergütung im Hausarztvertrag um zehn Prozent sein. Der Hausärzteverband hat das offiziell nie kommentiert und sich damit wohl diese Option offengehalten.

Im Gegenzug müsste der Hausärzteverband akzeptieren, dass der AOK an kalkulierbaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelegen ist, selbst wenn der Hausarztvertrag nur einen Bruchteil des AOK-Haushaltes ausmacht. Das freilich läuft auf eine Deckelung hinaus.

Lesen Sie dazu auch: HzV-Streit in Bayern: AOK hat Erfolg mit Eilantrag

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Patientensteuerung

Wie viel Potenzial hat die HZV – das Beispiel Baden-Württemberg

Förderzusage beim Hausärztetag

Bayern hat allen Grund „HÄPPI“ zu sein

Kommentare
Dr. Rainer Fischer 26.06.201515:19 Uhr

Genug verhandelt!

Die Verhandlungen gingen ein halbes Jahr. Wenn man sich dann nicht einigt, dann wird eine Schiedsperson einbestellt und der Schiedsspruch verlangt beiden Streitenden Kompromisse ab! Dies war hier der Fall.
Der Schiedsspruch stellt einen Kompromiss dar, der von beiden Parteien Seiten akzeptiert werden sollte. Diese Vorgehensweise wurde in der Rechtsprechung mittlerweile mehrmals bestätigt.

Weshalb lässt man sich auf so eine Vorgehensweise ein, wenn eine Partei danach den Schiedsspruch einfach boykottiert und das Schiedsergebnis nachverhandeln will. Mir fehlt hierfür jegliches Verständnis. Die AOK Bayern hat sich bislang wo es nur geht gegen die hausarztzentrierte Versorgung gesperrt. Das aktuelle Verhalten bestätigt nur, dass die AOK Bayern nicht an Hausarztmodellen interessiert ist.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung