GKV-Krankengeld für Freiberufler fällt weg

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BERLIN (ble). Ab dem kommenden Jahr müssen sich in der GKV freiwillig versicherte Selbstständige, die Krankengeld in Anspruch nehmen wollen, über Wahltarife der Krankenkassen absichern. Grund: Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gibt es nur noch den normalen Beitragssatz (15,5 Prozent) sowie für Freiberufler den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch.

Der erhöhte Beitragssatz, der Selbstständigen einen Krankengeldanspruch sichert, fällt 2009 weg. Als nach eigenen Angaben erste Kasse hat die Barmer Ersatzkasse darauf reagiert und bietet einen entsprechenden Wahltarif an.

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