Reform des stationären Sektors

Hauptstadt-Kliniken stellen sich hinter Länderkritik an Lauterbach-Konzept

Am Mittwoch soll der Reformplan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vom Kabinett an den Bundestag übermittelt werden. Länder und Krankenhausgesellschaften fordern mehr Beteiligung.

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Berlin. Die Berliner Krankenhausgesellschaft warnt vor steigenden Bürokratielasten und Personalmangel in der Folge der geplanten Krankenhausreform des Bundes. Für den morgigen Mittwoch wird ein Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erwartet.

In einem offenen Brief an die Berliner Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra (SPD) bezeichnen die Autorinnen und Autoren der BKG das Vorgehen des Bundes als „denkbar schlecht gemanagte und aufgegleiste Reform“. Es wachse das Risiko, dass eine hochkomplexe und in ihren Folgen nicht abschätzbare Reform in unangemessen kurzer Zeit durchgepeitscht werde. Die Berliner Krankenhäuser stellen sich zudem hinter die Forderung der Bundesländer, das Gesetz „zustimmungspflichtig zu beraten“.

Länder fordern Auswirkungsanalyse

Dies ist für die aktuelle Fassung nicht vorgesehen. Erst ab Frühjahr 2025 zu erwartende Rechtsverordnungen zur Durchführung der Reform, zum Beispiel bei der Zuteilung von Leistungsgruppen, sollen nach Ankündigungen des Gesundheitsministeriums zustimmungspflichtig sein.

Bereits vor vier Wochen hatten die Länder die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium einhellig kritisch kommentiert. Die geplante Vorhaltevergütung und die Tagesentgelte für Sektorenübergreifende Versorger drohten zu „erheblichen neuen bürokratischen Belastungen“ zu führen. Für das neue Finanzierungssystem müsse der Bund eine nachvollziehbare Auswirkungsanalyse vorlegen, hieß es in der gemeinsamen Positionierung der Länder vom 15. April.

Der Entwurf sei zur Lösung der bestehenden Probleme, zum Beispiel einer fehlenden nachhaltigen wirtschaftlichen Sicherung „komplett ungeeignet“, heißt es nun in dem Brief der BKG. Die seit mehr als zwei Jahren andauernde wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser werde damit nicht adressiert. Zur Verbesserung der finanziellen Lage müsse aber kurzfristig etwas erreicht werden. (af)

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