Kommentar
Die Zukunft der PKV
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden privater Krankenversicherungsunternehmen zum Basistarif und zur Portabilität von Teilen der Alterungsrückstellungen ist keineswegs ein Sieg von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.
Sehr eingehend hat sich nämlich das Bundesverfassungsgericht damit auseinander gesetzt, ob insbesondere der Basistarif in Zukunft eine zerstörerische Wirkung für das Geschäftsmodell der PKV haben könnte. Nach gegenwärtigem Stand der Dinge und entgegen den Befürchtungen der PKV-Unternehmen habe der Gesetzgeber davor ausgehen dürfen, dass es zu keinem erheblichen Wechsel in den Basistarif kommen werde. Sollte sich dies als Irrtum darstellen, dann wäre der Gesetzgeber gegebenenfalls zur Korrektur verpflichtet.
Das heißt: Nur wenn der Basistarif, der nicht nach dem Risiko, sondern nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten kalkuliert und solidarisch finanziert wird, die Ausnahmeerscheinung bleibt, ist das Konstrukt verfassungskonform. Indirekt spricht das Bundesverfassungsgericht dem Geschäftsmodell der PKV, nämlich den risikoäquivalent kalkulierten Prämien, damit einen verfassungsrechtlich garantierten Bestandsschutz zu.
Politisch ist das von weitreichender Bedeutung. Denn für ein wesentliches Ziel der SPD, die populär erscheinende Bürgerversicherung für alle etablieren zu können, sind damit hohe Hürden aufgebaut worden.
Grund zum Jubel für die private Krankenversicherung kann dies dennoch nicht sein. Das Geschäftsmodell hat eine offene Flanke: In Bezug auf die Leistungsausgaben ist es praktisch nicht steuerbar. Die Ausgaben steigen deutlich schneller als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Es mangelt an Möglichkeiten, in Verträgen zu Leistungserbringern sowohl Qualität als auch Ausgaben zu steuern. Momentan, so scheint es, ist nicht die SPD-Gesundheitspolitik die größte Gefahr für die PKV, sondern die strukturelle Kurzsichtigkeit der Spitzenorganisationen von Ärzten und Zahnärzten.
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