Das sagen PKV, GKV und Bund der Versicherten

"PKV gehört zum dualen Gesundheitssystem"

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Nach Ansicht von PKV-Chef Reinhold Schulte hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber klare Grenzen aufgezeigt. "Es bestätigt die private Krankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesicherten Teil des dualen Gesundheitssystems", so Schulte. Zwar habe das Gericht die Verfassungsbeschwerden der PKV zurückgewiesen. Aber es habe dem Gesetzgeber eine Beobachtungspflicht auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in Zukunft keine unzumutbaren Folgen für die Versicherten und die Versicherungsunternehmen hat. Dies sei auch "eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung", so Schulte.

Für den GKV-Spitzenverband begrüßte Dr. Doris Pfeiffer das Urteil. Allerdings sieht sie weiteren Reformbedarf. Denn wer von der PKV in die GKV wechselt, könne seine Akltersrückstellungen nicht mitnehmen.

Der Bund der Versicherten erwartet gravierende Auswirkungen des Urteils, vor allem weitere Beitragseröhungen für privat Versicherte. Auch die im Reformpaket festgelegte Versicherungspflicht werde dazu führen, dass als Folge der Wirtschaftskrise höhere Belastungen auf die Privatversicherung zukämen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte hingegen das Urteil. Das mache Hoffnung auf eine Bürgerversicherung unter Einbeziehung aller Versicherten, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. (ble/mwo)

Lesen Sie dazu auch: Karlsruhe: Basistarif, Übertragbarkeit und Wartezeit sind verfassungskonform

Lesen Sie dazu den Kommentar: Die Zukunft der PKV

Das sagt Ulla Schmidt zum Urteil: "Das Urteil schützt Ältere vor Überforderung"

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