BKKen in Bayern zahlen für Tonsillotomie

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MÜNCHEN (sto). Die Betriebskrankenkassen in Bayern übernehmen seit 1. Oktober die Kosten einer Tonsillotomie, also der teilweisen Entfernung der Gaumenmandeln durch einen ambulanten Eingriff.

Die Leistung ist nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und wird von vielen HNO-Praxen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern hat jetzt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen Vertrag geschlossen, der die Tonsillotomie ohne zusätzliche Kosten für BKK-Versicherte ermöglicht.

Durch die Tonsillotomie bleibe die immunologische Funktion des Mandelgewebes erhalten, betonten die Vertragspartner. Die Tonsillotomie stelle damit eine echte Alternative zur vollständigen Entfernung der Gaumenmandeln (Tonsillektomie) dar. Die Tonsillektomie sei oftmals mit hohen Komplikationsraten, einem teilweise starken Blutverlust und einem mindestens einwöchigem stationären Aufenthalt verbunden, hieß es.

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