Rechnungshof prangert Topgehälter von Krankenkassen-Managern an

Die oberste Prüfbehörde warnt vor einer Welle hoher Abfindungszahlungen durch Kassenfusionen.

Von Bülent Erdogan Veröffentlicht:
Hat ein Auge auf Gehälter und Abfindungen von Krankenkassen-Chefs: der Bundesrechnungshof.

Hat ein Auge auf Gehälter und Abfindungen von Krankenkassen-Chefs: der Bundesrechnungshof.

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BERLIN. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Gehälter der Kassenchefs gesetzlich zu begrenzen. "Die Höhe der Vorstandsvergütungen bei Krankenkassen wird mit dem Verwaltungsrat vereinbart und nicht vom Staat festgelegt", sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr. Der FDP-Politiker wies damit eine entsprechende Forderung des Bundesrechnungshofs zurück. Schon heute hätten die Aufsichtsbehörden die Pflicht gegen zu hohe Vergütungen vorzugehen.

Der Rechnungshof hatte zuvor scharfe Kritik an den Gehältern von Kassenvorständen geübt (wir berichteten). Ins Visier der Behörde ist außer der Höhe dabei auch die eigenmächtige Praxis der Vereinbarung der Topgehälter geraten. Vor der Neuordnung der Krankenkassenwelt im Jahr 1996, so der Rechnungshof in seinem Bericht, erhielten Mitglieder der Geschäftsführungen von AOKen und Innungskrankenkassen je nach Zahl der Versicherten höchstens eine der Besoldungsgruppe B5 Bundesbesoldungsordnung (111 000 Euro) vergleichbare Vergütung. 2006 hätten 16 Vorstände mehr verdient als Staatssekretäre (B11, 166 000 Euro).

"Die höchste Vergütung erhielt ein Vorstand im Jahre 2008 mit fast 300 000 Euro", heißt es im Report. Die "Bild"-Zeitung nannte mit TK-Chef Professor Norbert Klusen auch gleich Ross und Reiter. Die Gehälter von 90 Prozent der Vorsitzenden lägen über 130 000 Euro, dem von DGB und Arbeitgebern empfohlenen Höchstbetrag, so der Rechnungshof weiter. Hinzu kämen fast immer Leistungen wie ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, eine großzügige Altersversorgung sowie Überbrückungsgelder beim Ausscheiden aus der Position. In einem Fall seien einem Manager 700 000 Euro gezahlt worden, obwohl ihm schwere Verfehlungen zur Last gelegt worden seien.

Als Konsequenz daraus forderte Rechnungshof-Präsident Dieter Engels Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) auf, für Bestandteile und die Höhe der Vergütungen "klare und verbindliche Maßstäbe zu entwickeln." Zudem sollten die Kassen verpflichtet werden, den Aufsichtsbehörden Vertragsentwürfe zur Genehmigung vorzulegen. Angesichts der Konsolidierung der Kassenlandschaft solle die Genehmigungspflicht auch für Abfindungen für ausscheidende Manager gelten.

In der Kritik der Prüfer steht auch eine nicht näher genannte Kasse. Diese soll einem Berater über eine Million Euro für die Anbahnung von Kontakten zu potenziellen Fusionspartnern gezahlt haben. Für das Honorar hatte der Berater "lediglich den Namen des abschlusswilligen Vertragspartners benannt", heißt es. Der Rechnungshof urteilt: "Da mögliche Fusionspartner in der Kassenlandschaft bekannt sind, war die Beratung nicht erforderlich" und zudem "unwirtschaftlich".

Darüber hinaus habe die Kasse mit dem Berater weitere Verträge geschlossen, obwohl die Voraussetzungen für eine "freihändige" Vergabe nicht vorgelegen hätten.(mit dpa)

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