Kommentar

Alle Macht den Kassen!?

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Man kann es ja mal probieren: Der GKV-Spitzenverband hat einen Wunschzettel geschrieben, in dem er auflistet, welche Kompetenzen er nach dem Versorgungsgesetz beanspruchen möchte. Würden alle Wünsche Wirklichkeit, dann läge alle Macht bei den Kassen.

Dabei sind sie schon jetzt nicht ohnmächtig. Gleichberechtigt mit den Ärzten sitzen sie in allen Gremien der Selbstverwaltung. Die beklagten Ungleichgewichte in der Versorgung - Überversorgung hier, Unterversorgung dort - gehen also auch auf das Konto der Kassen.

So berechtigt es ist, darauf hinzuweisen, dass es derzeit von mehr Über- als Unterversorgung gibt: Die Messzahlen dafür sind veraltet, sie berücksichtigen keine Verlagerungseffekte, nicht die Alterung der Gesellschaft und nicht den medizinischen Fortschritt.

Auch die Forderungen nach mehr Kompetenzen zum Abschluss von Selektivverträgen wirken merkwürdig: Zumindest in der ambulanten Versorgung und in der Integrationsversorgung haben die Kassen schon jetzt viele Freiheiten und Möglichkeiten. Sie müssten nur genutzt werden. Freilich macht lediglich eine Minderheit von Kassen, etwa die AOK Baden-Württemberg, davon Gebrauch. Das allerdings mit Erfolg.

Lesen Sie dazu auch: Mehr Honorar nur bei besserer Versorgung

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Mit Eigenvorsorge und Pflegezusatzversicherung

Neues CDU-Grundsatzprogramm: Hausärzte erste Anlaufstelle

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden