Morbi-RSA: Zu wenig Geld für Alte und Kranke

Warum haben sich manche Kassen gesträubt, Versicherte der fallierten City BKK aufzunehmen? Der Morb-RSA könnte ein Grund sein.

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BERLIN/JOACHIMSTHAL (af). Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) funktioniert nicht. Jürgen Graalmann, der designierte Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes: "In der jetzigen Ausgestaltung werden vor allem alte Menschen diskriminiert."

Die Zuweisungen des Gesundheitsfonds für Krebskranke seien um 15 bis 50 Prozent zu niedrig kalkuliert. Für Hochbetagte erhielten die Kassen lediglich 75 Prozent der im Krankheitsfall tatsächlich entstehenden Kosten. Die den Kassen entstehenden Kosten für Verstorbene würden nur zur Hälfte berücksichtigt.

Methodenfehler ist Grund für Schieflage

Graalmann bezog sich auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats vom September 2009, das in einer aktuelleren Fassung dem Bundesgesundheitsministerium vorliegt, bislang aber nicht veröffentlicht ist.

Grund für die Schieflage sei ein Methodenfehler. Das Geld werde nicht für die Versorgung der Versichertengruppen eingesetzt, die es benötigten.

Krankenkassen betreiben Risikoselektion

Es sei die "kuriose" Situation entstanden, dass junge und gesunde Versicherte im GKV-Durchschnitt zu Lasten der Zuweisungen für alte und schwer kranke Versicherte überfinanziert werden, nannte Graalmann einen Grund, warum gesetzliche Krankenkassen bis heute Risikoselektion betreiben.

Überdeutlich zeigte sich das zuletzt nach der Pleite der City BKK, als die gesetzlichen Krankenkassen, auch solche aus dem AOK-Verbund, versuchten, alte und kranke Menschen nicht aufzunehmen.

"Ökonomische Anreize müssen verstärkt werden"

Im Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes für 2010 schloss dessen Präsident Dr. Maximilian Gaßner: "Die ökonomischen Anreize gegen eine Risikoselektion müssen verstärkt werden". Ethischer Anspruch, gesetzlicher Befehl und ökonomischer Anreiz müssten möglichst gleichgerichtet sein.

Vor allem an den Kosten Verstorbener lässt sich der methodische Defekt nachweisen. Bei der Berechnung der Zuschläge im Morbi-RSA für Verstorbene würden lediglich die Versicherungstage auf das ganze Jahr hochgerechnet, nicht aber die Kosten, heißt es in einem Papier des AOK-Bundesverbandes.

AOK: Zwei Wege führen zur Korrektur

Wechsele dagegen ein Versicherter unter dem Jahr zu einer Privatversicherung, würden Versicherungstage und die Kosten korrekt abgerechnet. Diese Ungleichbehandlung führe dazu, dass alle Zuschläge des Risikostrukturausgleichs verzerrt würden. Die nicht berücksichtigten Kosten würden dann zu Lasten alter und kranker Versicherter umverteilt.

Für die AOK führen zwei Wege zur Korrektur. Entweder könne man sowohl die Versicherungstage als auch die Kosten hochrechnen oder tagesgenau abrechnen. Graalmann erwartet, dass dies auch in dem Gutachten steht, das das Bundesgesundheitsministerium unter Verschluss hält.

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