AOK Nordwest

Ärztepool für Zweitmeinungen

Wollen Versicherte der AOK Nordwest nach einer Krebsdiagnose eine weitere ärztliche Einschätzung einholen, können sie sich jetzt auch an ihre Krankenkasse wenden. Diese hat für Zweitmeinungen einen Pool von derzeit 42 Ärzten aufgebaut.

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Die Zweitmeinung für Versicherte der AOK Nordwest ist nach Angaben der Kasse kostenfrei.

Die Zweitmeinung für Versicherte der AOK Nordwest ist nach Angaben der Kasse kostenfrei.

© [M] photos.com

KIEL (di). Die AOK Nordwest hat einen Ärztepool geschaffen, der Patienten mit Krebsdiagnose oder schweren orthopädischen Erkrankungen eine Zweitmeinung geben soll. Die Kasse verspricht sich davon eine höhere Patientensouveränität.

"Mit der ärztlichen Zweitmeinung möchten wir unseren Versicherten schwierige Entscheidungen erleichtern und mehr Sicherheit geben, um mit Vertrauen und Zuversicht die nächsten Behandlungsschritte anzugehen", sagte Martin Litsch.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordwest präsentierte gemeinsam mit der KV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Monika Schliffke und dem Chef des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein Professor Jens Scholz das Modell, das zunächst auf die Fachgebiete Onkologie und Orthopädie beschränkt ist.

Ärztepool kann noch wachsen

Nach einem Gespräch im Kundencenter der Krankenkasse werden die Patienten kostenfrei zum medizinischen Spezialisten vermittelt.

Dieser soll die medizinischen Zusammenhänge und die weiteren Behandlungsschritte noch einmal erläutern und Fragen des Patienten beantworten. Das Angebot gilt auch für Kinder.

Die AOK begründet das Angebot mit der oft hohen Unsicherheit bei Patienten vor Therapieentscheidungen: "Um ihre gesundheitliche Situation besser verstehen und einschätzen zu können, wünschen sich über 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine zweite, neutrale Meinung durch einen weiteren Spezialisten."

Der Kreis der Spezialisten besteht bislang aus 34 Chefärzten aus verschiedenen Kliniken im Norden und acht niedergelassenen Ärzten, die die AOK mit Unterstützung der KV und der Ärztenetze eingebunden hat.

Die niedergelassenen Ärzte kommen noch vorwiegend aus den Regionen Kiel, Lübeck und Eutin. "Dieser Kreis kann noch erweitert werden, wir wollen niemanden ausgrenzen", betonte AOK-Sprecher Jens Kuschel.

Zweitmeinung - gängige Praxis

Das grundsätzliche Recht auf eine zweite Meinung besteht ohnehin. Ohne Überweisung muss der Versicherte dann aber ein zweites Mal die Praxisgebühr entrichten. Die Gebühr entfällt, wenn etwa Versicherte einiger Ersatzkassen sich an ihre Kassen wenden.

"Das ist gängige Praxis bei tiefgreifenden Diagnosen", bestätigte Florian Unger, Sprecher des vdek Schleswig-Holstein. Er verwies etwa auf einen IV-Vertrag der Krankenkassen für Versicherte mit Rückenschmerzen: eine Zweitmeinung ist Vertragsbestandteil.

"Verantwortungsvolle Ärzte würden den Wunsch eines Patienten nach einer Zweitmeinung nach einer schwerwiegenden Diagnose ohnehin nicht als Beleidigung oder Ausdruck von Misstrauen werten."

Schliffke unterstützt das AOK-Modell, das durch Patientenbefragungen evaluiert wird, weil es bei schwierigen Entscheidungen Orientierung vermitteln und bei der Abwägung von Nutzen und Risiken helfen könne.

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